Rückwirkende Zwangsumstellung von variablen Immobilienkrediten: Massive grundrechtliche Bedenken

“Eine solche Gesetzesänderung würde einen weitreichenden, auch verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Privatautonomie von Kreditnehmer:innen und Kreditgeber:innen darstellen. Das Signal für den Standort Österreich und die Rechtssicherheit in unserem Land wären fatal. Mit den Vorschlägen werden verfassungsrechtliche Grenzen klar überschritten“, kritisiert Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ, die grundrechtlichen Eingriffe.

Fotocredit: envato elements

Trotz des anhaltenden Multikrisen-Umfeldes ist die Rate ausgefallener Kredite für die Finanzierung von Wohnraum nach wie vor auf einem historisch niedrigen Niveau. Dazu haben auch die freiwillig gesetzten Maßnahmen der österreichischen Banken, wie die Aussetzung von Verzugszinsen und Mahnspesen, beigetragen. Der grundsätzliche Rat an Kreditnehmer:innen, bei anbahnenden Problemen mit einer Kreditrückzahlung sofort mit ihrer Bank Kontakt aufzunehmen, bleibt natürlich aufrecht“, hält Rudorfer fest. „Das stellt sicher, dass für die Kund:innen maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden, sollte es zu Problemen bei der Rückzahlung kommen. Wir sehen das ganz klar an den Zahlen: Dort wo Kreditnehmer:innen Hilfe benötigen, bekommen sie diese auch. Darüber hinaus würden jene Kreditnehmer:innen benachteiligt - und das sind immerhin 50%  - die von Beginn an einen Fixzins für ihre Wohnfinanzierung gewählt haben. Diese politische Vollkaskomentalität halten wir für den falschen Weg”, so der Sprecher der österreichischen Banken.

Der Vorschlag der Grünen - noch dazu ohne jegliche Begutachtungs- bzw. Diskussionsmöglichkeit - , variable Hypothekarkredite bis 2016 rückwirkend per Gesetz auf Fixzinskredite umzustellen, ist daher eine klare Themenverfehlung. 

Es würden aufsichtsrechtliche und gesetzliche Prinzipien der Kreditwürdigkeitsprüfung mittels Gesetz außer Kraft gesetzt und ein künstlicher und nicht annähernd Marktansätzen entsprechender Zinssatz von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgesetzt. Indem es die Steuerung der Refinanzierungsstruktur von Banken schwer bis unmöglich machen würde, würde diese Planwirtschaft-ähnliche Vorgangsweise zu deutlich höheren Liquiditätskosten  führen und somit auch in teureren Krediten für Konsument:innen münden. Der Vorschlag der Grünen setzt somit die Verwirklichung des Traums vom Eigenheim für viele Österreicher:innen unnötig aufs Spiel“, so Rudorfer.  

Massive grundrechtliche Bedenken

Diese berühren v.a. folgende Bereiche:

  • Es kommt zu einem massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit und Privatautonomie der Banken.

  • Das Legalitätsprinzip wird ebenfalls in Frage gestellt. Auch für Banken gilt der Vertrauensschutz in bestehende gesetzliche Regelungen.

  • Der Gleichheitsgrundsatz wird berührt.

  • Grundrechtlich wäre das v.a. ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht und die Erwerbsfreiheit der Banken – jede Bank hat eine mittel- bis langfristig angelegte Refinanzierungsstruktur hinter ihren Finanzierungen stehen.

Brandgefährlich ist auch die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags, wonach offenbar die Umstellung auf fixe Konditionen bis Ende der ursprünglichen Laufzeit – also bis zu 30 Jahren – erfolgen soll. Außerdem soll das Recht auch rückwirkend für Kredite, die ab Inkrafttreten des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) aufgenommen wurden (also ab 2016), ausgeübt werden können. (PWK460)

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  • Erschienen am:
    16.12.2023
  • um:
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