Maklergesetz - SPÖ-Wohnbausprecherin Becher: „Regierung schnürt Mogelpackung, Umgehungen weiter möglich“

Die gestern angekündigte Reform des Maklergesetzes stellt in den Augen von SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher eine „Mogelpackung“ und einen „grünen Umfaller ersten Ranges“ dar.

Fotocredit: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Mit der überraschenden Ankündigung, dass das verschobene Maklergesetz nun doch beschlossen werden soll, zieht die Bundesregierung jetzt offenbar die Konsequenz aus der Medienkritik am Scheitern zahlreicher Reformvorhaben. Aus SPÖ-Sicht entspricht der Entwurf jedoch nicht dem Angekündigten.

"Im türkis-grünen Dauerstreit kommt das sonntägliche Hau-Ruck bei den Maklergebühren gerade recht“, erklärt dazu Ruth Becher, „aber es handelt sich dabei um eine Mogelpackung“.

 Konkret entnimmt Becher dem durchgesickerten Entwurf, dass den im Erstentwurf enthaltenen Umgehungsmöglichkeiten in Bezug auf das Erstbestellerprinzip in keiner Weise die Giftzähne gezogen wurde. Becher: „Was sich substanziell geändert hat, ist nicht die Gesetzesvorlage des Maklergesetzes, sondern die räumliche Position der Grünen, nämlich von stehend zu liegend.“

 Die Verschiebung um sechs Monate gehe, so Becher, andererseits voll auf „die Kappe der ÖVP, die völlig ungeniert den verlängerten Arm der Immobilien-Lobby macht“.

Die von der Regierung behauptete Ersparnis für die Mieter*innen von 55 Mio. Euro pro Jahr wird nach Ansicht von Becher nicht eintreten. Becher: „Nachdem das Gesetz aber Scheunentore für die Umgehung aufmacht, wird die Ersparnis der Mieter*innen wohl weit darunter liegen. Im Vergleich zu den obszönen gesetzlichen Mieterhöhungen durch diese türkis-grüne Bundesregierung geht es hier vergleichsweise um eine geringe Entlastung.“

 Zur Position der SPÖ hält Becher fest: „Einem Bestellerprinzip nach deutschen Vorbild können wir zustimmen, einer türkis-grünen Mogelpackung in der vorliegenden Form nicht. Aber noch bleibt der Bundesregierung Zeit, dem Parlament ein echtes Bestellerprinzip vorzulegen.“ Die SPÖ tritt in ihrem Antrag außerdem dafür ein, dass das Bestellerprinzip auch für den Wohnungskauf gilt. (Schluss) wf/bj

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  • Erschienen am:
    23.12.2022
  • um:
    11:00
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