FV Immobilien gegen Einführung des Bestellerprinzips und Kriminalisieren eines gesamten Berufsstandes

Vermeintliche Entlastung bringt genau gegenteiligen Effekt, wie Deutschland zeigt: Wohnungsmarkt schrumpft, Ablöseunwesen und Knebelverträgen wird Tür und Tor geöffnet.

Als „Mogelpackung, die als vermeintliche Maßnahme für mehr leistbares Wohnen politisch beworben und verkauft wird“, bezeichnet Michael Pisecky, Obmann Stv. des Fachverbandes Immobilien-und Vermögenstreuhänder in der WKÖ, das geplante Bestellerprinzip. Demnach sollen künftig beim Vertragsabschluss nicht mehr Mieter:innen sondern Vermieter:innen für Leistungen des Maklers zahlen. Pisecky: „Die angebliche und versprochene Entlastung bringt genau den gegenteiligen Effekt, wie das Beispiel Deutschland, wo das Bestellerprinzip seit 2015 eingeführt wurde, leider dramatisch vor Augen führt. Unterm Strich werden Wohnungssuchende wesentlich mehr verlieren, als sie sich mit einer Monatsmiete ersparen.“

Arno Wimmer, Branchensprecher der Immobilienmakler unterstreicht: „Die Sicherheit, die Makler:innen – aufgrund ihrer Aufklärungspflichten und obligatorischen Haftpflichtversicherung -bis jetzt ihren Kund:innen verschafft haben, verschwindet mit dem Bestellerprinzip. Wohnungssuchende werden große Probleme haben, überhaupt eine Wohnung zu finden bzw. dann als Mieter akzeptiert zu werden.“ Durch die Einführung des Bestellerprinzips werde der Markt intransparenter, das Finden von passenden Angeboten wesentlich schwieriger. „Ablöseunwesen und Knebelverträge werden wieder Tür und Tor geöffnet und der gesamte sichtbare Wohnungsmarkt schrumpft ohne Zwischenschaltung von Immobilienmaklern nachweislich – auch dies wissen wir aus Deutschland “, warnt Wimmer eindringlich vor den negativen Auswirkungen für Wohnungssuchende und auf den gesamten heimischen Wohnungsmarkt.

Es sei unverständlich, so Pisecky, wie hier – trotz Negativbeispieles Deutschland – unbeirrt aufs falsche Pferd gesetzt gesetzt werde, statt Expert:innen aus der Praxis in eine Neuaufstellung mit einzubeziehen. So hat der Fachverband als praxistauglichen Alternativvorschlag das „Auftraggeberprinzip“ vorgeschlagen, das Mieter:innen in gleichem Maße schützt, wie das Bestellerprinzip, dabei aber nicht so katastrophale Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat. Wohhnungssuchende müssten in dem Fall nur dann eine Provision zahlen, wenn sie selbst den Makler oder die Maklerin schriftlich mit der Wohnungssuche beauftragen. In allen anderen Fällen – etwa, wenn sich der Mieter sich auf ein Inserat des Maklers meldet – wären die Dienstleistungen für Mieter:innen genauso kostenlos. Pisecky: „Damit hätten wir das System erheblich einfacher und dennoch sicher gestalten können, ohne dass die Politik den rufschädigenden Eindruck vermittelt hätte, Immobilienmakler seien ‚zwielichtige Kleinkriminielle‘, denen man grundsätzlich mehrmals drohen müsse, ja keine Umgehungsversuche zu unternehmen oder heimlich abkassieren zu wollen.Vielmehr sind es die Immobilienmakler, die für ihre Auftraggeber ausgezeichnete Dienstleistung bieten und für Transparenz und Sicherheit am Wohnungsmarkt sorgen.“

Wimmer und Pisecky sprechen sich sich deshalb weiterhin mit Nachdruck gegen die Einführung eines Bestellerprinzips in der von der Politik präsentierten Form aus: „Wir verwehren uns strikt gegen die absurden Unterstellungen der Arbeiterkammer, die mit herbeifantasierten Unterstellungen einen gesamten Berufsstand diffamiert und die Vernichtung von hunderten Arbeitsplätzen in der Immobilienbranche in Kauf nimmt und forciert.“

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  • Erschienen am:
    02.06.2022
  • um:
    11:00
  • Lesezeit:
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