EU-Kommission entschärft Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission schlägt eine weitreichende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Weniger Bürokratie, mehr Effizienz – CBRE analysiert Auswirkungen auf die Immobilienbranche.

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Das „Sustainability Omnibus Package“ soll erhebliche Erleichterungen für Unternehmen – insbesondere für die Immobilienbranche bringen. Datenanforderungen und Berichtspflichten werden erheblich reduziert. Nachhaltigkeit bleibt ein Schlüsselfaktor für Investoren, Nutzer und politische Entscheidungsträger. Der internationale Immobiliendienstleister CBRE unterstützt Unternehmen dabei, die regulatorischen Änderungen zu verstehen und strategisch umzusetzen. "Investoren und Nutzer sollten die Leitprinzipien der unter den Omnibus fallenden Richtlinien – Transparenz, Rechenschaftspflicht und Handeln – weiterhin auf ihre Immobilienaktivitäten anwenden, mit dem Ziel, Werte zu schaffen, Risiken zu mindern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen", sagt Elvis Penjo, Leiter ESG bei CBRE Austria.

80 Prozent der Unternehmen fallen aus CSDR-Berichtspflicht

Die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen steigen deutlich: Künftig betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigte sowie einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Dies führt dazu, dass 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, erhalten zudem zwei Jahre mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben. Trotz dieser Entlastungen bleibt die doppelte Wesentlichkeit – also die Betrachtung finanzieller Risiken und Chancen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens – ein zentrales Prinzip der Berichterstattung.

Auch die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) werden entschärft. Unternehmen müssen sich künftig nur noch mit direkten Geschäftspartnern auseinandersetzen, anstatt mit der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem wird die Pflicht zur Sorgfaltsprüfung auf einen fünfjährigen Rhythmus reduziert, statt wie bisher jährlich. Die Vorgabe, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn keine Abhilfe möglich ist, entfällt ebenfalls. Besonders für die Immobilienbranche bedeutet dies, dass künftig nur noch direkte Partner wie Bauunternehmen oder Facility Manager in die Berichterstattung einbezogen werden müssen – es sei denn, es gibt klare Hinweise auf Missstände in der Lieferkette.

Zudem wird die Datenerfassung und Berichterstattung vereinfacht. Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) werden überarbeitet und um 70 Prozent der bisherigen Datenpunkte reduziert. Sektorspezifische Berichtspflichten entfallen, und Unternehmen müssen keine verschärften Prüfpflichten durch externe Auditoren befürchten. Gerade in der Immobilienbranche, in der die Erhebung von Daten zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und nachhaltigen Baumaterialien oft eine Herausforderung darstellt, ist dies eine erhebliche Erleichterung. Dennoch bleibt es essenziell, bestehende Nachhaltigkeitsdaten strategisch zu nutzen, um Risiken zu minimieren und Investoren sowie Mietern transparente Informationen bereitzustellen.

Schließlich bringt die Anpassung der EU-Taxonomie eine weitere Entlastung: Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro sind künftig nicht mehr verpflichtet, über die Taxonomie zu berichten, wodurch der Zugang zu grüner Finanzierung erleichtert wird.„Mit diesen Änderungen schafft die EU einen pragmatischeren Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, reduziert bürokratische Hürden und ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf die strategischen Aspekte ihrer Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren“, analysiert Penjo. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen den Vorschlägen noch zustimmen. Nach der Verabschiedung haben die EU-Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen.

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  • Erschienen am:
    19.03.2025
  • um:
    15:00
  • Lesezeit:
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