Bautenausschuss startet Beratungen über das Volksbegehren "Recht auf Wohnen"

Ausführliche Diskussion über die Anliegen des Volksbegehrens soll zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten werden. Nach einer ersten Debatte im Nationalrat Anfang Februar befassten sich heute die Abgeordneten im zweiten Teil des Bautenausschusses mit dem Volksbegehren "Recht auf Wohnen".

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Alle Fraktionen sprachen von wichtigen Anliegen, die das Volksbegehren formuliert habe. Es herrschte Einhelligkeit unter den Abgeordneten, eine ausführliche Debatte über die Forderungen des Volksbegehrens auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Volksbegehren fordert Maßnahmen für das Recht auf Wohnen

Die Umsetzung des Rechts auf Wohnen fordern die Proponent:innen des Volksbegehrens "Recht auf Wohnen" (1797 d.B) und schlagen hierzu konkrete Maßnahmen vor. Das Volksbegehren nahm mit der Unterstützung von 134.664 Menschen (2,12 % der Stimmberechtigen) die Hürde von mindestens 100.000 Unterschriften zur Behandlung im Nationalrat.

Aktuell könnten sich viele Menschen kaum noch eine adäquate Unterkunft leisten und es gebe immer noch Obdachlose in Österreich, wird im Volksbegehren argumentiert. Auch Wohneigentum sei für viele nicht mehr erreichbar. Diese Situation treibe Menschen mitunter in physische und psychische Erkrankungen und manche auch in die Kriminalität. Daher solle die Republik alle Staatsbürger:innen auf Antrag ab einem bestimmten Alter beim Erwerb oder Erhalt von Wohneigentum etwa durch zinsenlose Darlehen unterstützen, fordern die Proponent:innen. Zudem solle der Staat jedem Menschen auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen, solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.

Bevollmächtigter Bitschnau: Wohnungsnot mindern, Wohnungslosigkeit verhindern

"Es geht darum, Wohnungsnot zu mindern und Wohnungslosigkeit zu verhindern", hielt der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Helmut Bitschnau im Ausschuss fest. Wohnen sei ein Grundbedürfnis für alle Menschen, der Staat trage hier die Hauptverantwortung. "Es liegt in Ihrer Hand, machen Sie etwas daraus", so Bitschnau in Richtung der Abgeordneten. Was die Finanzierbarkeit des Rechts auf Wohnen betrifft, ist diese für Bitschnau gegeben, "wenn man es will". Obdachlosigkeit sei auch nicht "gratis", denn durch Polizei- und Rettungseinsätze, Krankenhaus- oder Gefängnisaufenthalte würden ebenfalls hohe Kosten für den Staat entstehen.

Die Positionen der Parlamentsfraktionen

Die Abgeordneten bedankten sich bei den Initiator:innen und Unterstützer:innen des Volksbegehrens für die Formulierung wichtiger Anliegen. Laut Harald Troch (SPÖ) leistet das Volksbegehren "einen wichtigen Beitrag für leistbares Wohnen und gegen Obdachlosigkeit". Für die SPÖ sei Wohnen ein Menschenrecht, die Politik sei in diesem Bereich Maßnahmen schuldig.

"Wohnen ist wesentlich für die gesellschaftliche Teilhabe", unterstrich NEOS-Mandatar Johannes Margreiter. Das Kernanliegen des Volksbegehrens - die Vermeidung von Wohnungslosigkeit - sei zu begrüßen, man werde dieses in die politische Arbeit aufnehmen. Margreiter verwies auf die in diesem Bereich bereits bestehenden "Auffangnetze". Vor allem die Gemeinden seien hier die erste Anlaufstelle.

Dem schloss sich Johann Singer (ÖVP) an. Es gebe bereits starke und praktikable Präventionsnetze bei Wohnungsnot, die etwa in Oberösterreich gut funktionieren würden.

"Ja Wohnen ist ein Grundbedürfnis", stellte Nina Tomaselli für die Grünen klar. Die Befriedigung dieses gehöre gerade vor dem Hintergrund der starken Teuerung zum politischen Auftrag. Das zivilgesellschaftliche Engagement könne die Diskussion dazu unterstützen, so die Grünen-Abgeordnete.

Auch Philipp Schrangl (FPÖ) begrüßte, dass durch das Volksbegehren wichtige Themen auf die politische Agenda gehoben würden. Obwohl es im Bereich Wohnen bereits viele Maßnahmen gebe, sei er für neu aufgezeigte Lösungen offen. (Schluss Bautenausschuss) med

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  • Erschienen am:
    01.03.2023
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