ARGE Eigenheim plädiert für Aussetzung der KIM-Verordnung

Die 2022 von der Finanzmarktaufsicht erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) wurde nahezu zeitgleich mit den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank EZB schlagend und hat zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt geführt. Unter anderem darf die Kreditrate laut KIM-Verordnung 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.

Fotocredit: envato elements

Mittlerweile schießen diese Maßnahmen am Ziel vorbei. Einem jungen Paar, das über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von € 4000,- verfügt, ist es faktisch nicht möglich, Wohnungseigentum zu schaffen“, so der Bundesobmann der ARGE Eigenheim, KommRat DI (BA) Christian Struber MBA. „Die KIM-Verordnung hat in einen gut funktionierenden Markt eingegriffen und diesen schwer beschädigt. Da diese Verordnung ohnehin zeitlich bis

30. Juni 2025 befristet ist, schlagen wir vor, diese bereits mit 1. Oktober 2023 auszusetzen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, dass die KIM-Verordnung wieder in Kraft tritt, wenn zum Beispiel die Zinsen unter 3 Prozent fallen“.

Konkretes Rechenbeispiel veranschaulicht den Handlungsbedarf

Ein Paar unter 30 Jahren verdient gemeinsam € 4.000,-- netto pro Monat und kauft eine 60 m² Wohnung in Golling/Salzburg. Die Beiden bezahlen 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln, finanzieren die verbleibenden 80 Prozent mittels Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren (Zinssatz 5 Prozent). Die gemäß KIM-Verordnung zulässige monatliche Rate darf somit maximal € 1.600,- betragen, die tatsächliche Finanzierung beläuft sich jedoch auf

1.750,-.

Christian Struber: „Diese jungen Menschen könnten sich auch eine monatliche Belastung von 1.750,-- leisten, aber die Banken dürfen sie wegen der KIM-Verordnung nicht finanzieren. Das gehört raschest korrigiert“.

ARGE Eigenheim

Bahnhofplatz 1, 2340 Mödling

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  • Erschienen am:
    14.08.2023
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