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Wiener Bauordnung 2018: Schnellschuss-Teilbeschluss der Novelle

Am 28.06.2018 wurden im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ Teile der für Herbst geplanten Novelle der Wiener Bauordnung vorgezogen, die nach der Kundmachung im Landesgesetzblatt am Freitag bereits in Kraft sind.

Obwohl sich der Gesetzesentwurf noch nicht einmal in der öffentlichen Begutachtung befindet – also der Allgemeinheit im Wortlaut bis dato unbekannt ist – wurden mit dem Beschluss heikle, folgenreiche Punkte durchgepeitscht und damit dem öffentlichen Diskurs entzogen. Ein Vorgehen, dass aus demokratiepolitischer Sicht äußerst fragwürdig ist und eigentlich mit den von SPÖ und Grünen selbst so hoch gehaltenen demokratischen Grundwerten nur schwer in Einklang zu bringen ist.

Aufregung und Diskussionen in der Immobilienbranche

Bereits bei der medialen Präsentation der Eckpunkte der Novelle hatte der „Deutlich verbesserte Schutz für Gebäude mit Baujahr vor 1.1.1945“ für Aufregung und Diskussionen in der Immobilienbranche geführt. Denn die Novelle sieht neben der de-facto-Abschaffung der technischen Abbruchreife vor, dass auch einzelne Gebäude als Schutzzone ausgewiesen werden können. Weiters soll vor Beginn des Abbruchs eines vor 1945 errichteten Gebäudes eine Bestätigung von der MA 19 vorgelegt werden müssen, dass kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht – andernfalls ist für den Abbruch eine Bewilligung zu erwirken. Die Frage wird sein, nach welchen Prämissen die MA 19 sodann (k)ein öffentliches Interesse attestieren wird, der Willkür sind damit wohl Tür und Tor geöffnet. Nur wenn eine Erhaltung nachweislich wirtschaftlich unzumutbar ist, wäre eine Abbruchbewilligung zu erlangen – man darf sich schon auf aufwendige Gutachten freuen.

Durch Bauordnungsnovelle weitere Verfahrensschritte

Mit diesem Teilbeschluss wurden auch gleich mehrere Ziele und Schwerpunkte der Novelle konterkariert. Denn, entgegen der Ankündigung, dass mit der Bauordnungsnovelle eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung erreicht werden soll, werden nun erst recht weitere Verfahrensschritte eingeführt, die zu mehr Aufwand und Kosten führen und sich auch im Kaufpreis oder im Mietzins erhöhend auswirken werden. Alleine, dass die MA 19 einen möglichen Erhalt zu begutachten und zu begründen hat, wird viel Zeit in Anspruch nehmen, durch etwaige Beeinspruchungen beim Landesverwaltungsgericht ist mit langer Verfahrensdauer zu rechen.

Untergraben der Rechtssicherheit

Einmal mehr wird auf Kosten der Immobilienwirtschaft die Rechtssicherheit untergraben, denn auch schon begonnene Abbruchvorhaben können und wurden auch gestoppt. So werden bereits lange vorbereitete Projekte von Investoren, die den in Wien dringend nötigen Wohnungsbedarf schaffen, vereitelt oder verkompliziert. Geschweige denn, dass neue Investoren damit angelockt werden. Dem Wirtschaftsstandort Wien wurde damit ein Bärendienst erwiesen.

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Geschrieben von:

Geschäftsführer bei

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    11.07.2018
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    07:00
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