--}}
 

Greenrush!

Der „Greenrush“– in Anlehnung an den Goldrausch im 19. Jahrhundert– hat begonnen. Mit „Green“ wird Marihuana bezeichnet, und der Handel mit der legalen Ware läuft in den USA prächtig. Einige Bundestaaten haben die „Droge“ legalisiert, weitere werden folgen. Auch für die Immobilienwirtschaft könnte es ein Geschäft werden.

Laut einer Studie des Marktforschers Arcview Market Research legte die Branche im Jahr 2014 ein Wachstum von 74% hin, bis 2019 soll der US-Markt von derzeit 2,7 auf mehr als elf Milliarden Dollar steigen. Es ist einer der schnellst wachsenden Wirtschaftszweige der USA. Einige rechtliche Grauzonen gibt es immer noch, und langsam beginnt sich der „Greenrush“ auch auf die Immobilienwirtschaft auszuwirken.

Die Immobilien-Redaktion führte ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Stadtplaner Dwight H. Merriam aus den USA.

Wie viele Staaten und Gemeinden in den USA erlauben den Konsum von Cannabis, und welche sind das?

Merriam: Cannabis wird hierzulande rechtlich einerseits als Heil-, andererseits als Genussmittel betrachtet. Auf die eine oder andere Art ist sein Konsum derzeit in 23 Staaten und dem District of Columbia legal. In vier davon– Washington, Oregon, Colorado und Alaska– sowie in DC darf es zu Genusszwecken konsumiert werden. Weitere fünf Staaten haben Marihuana entkriminalisiert: Nebraska, Missouri, Mississippi, North Carolina und Ohio.

„Entkriminalisierung“ ist aber nicht dasselbe wie „Legalisierung“! Wird man mit einer kleinen Menge– “für den Eigenbedarf”– erwischt und ist nicht amtsbekannt, dann wird man normalerweise weder festgenommen noch eingesperrt und gilt auch nicht als vorbestraft. Zumindest das erste Vergehen wird also ähnlich wie eine Verkehrsübertretung behandelt.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche sind wohl am ehesten dort zu erwarten, wo ein Staat oder eine Gemeinde beide Verwendungen zulässt– oder dies erwägt?

Merriam: Das kommt sehr darauf an, wie die Gesetze im jeweiligen Staat angewandt werden. Die Besonderheit am amerikanischen Rechtssystem ist nämlich, dass zwar einzelne Staaten den Cannabiskonsum verwendungsspezifisch freigeben können, das Bundesrecht aber den Besitz, die Herstellung und die Verbreitung weiterhin verbietet. Welche Auswirkungen das auf den Handel zwischen den Staaten hat, ist noch nicht wirklich klar.

Was muss ein Unternehmen beachten, das mit Cannabis, für welchen Zweck auch immer, handeln möchte? Gibt es dazu bestimmte lokale Regelungen oder Einschränkungen?

Merriam: Wie schon gesagt, das kommt sehr auf die spezifische Gesetzeslage der Staaten an. Auch Grundbesitzrechte und örtliche Regelungen sind zu berücksichtigen. Das kann zum Beispiel ein Werbeverbot, eine Beschränkung der Öffnungszeiten oder „Bannmeilen“ um Schulen oder Parks bedeuten.

Eine erhöhte Verbrechensrate ist zu befürchten, da der Handel mit Genussmitteln als typisches Bargeldgeschäft ein beliebtes Ziel von Raubüberfällen darstellt. Überdies kann es auch Bedenken wegen möglicher Verkehrsbehinderungen durch parkende Kunden geben.

Worauf sollten Immobilienbesitzer oder Vermieter besonders achten?

Merriam: Der Besitzer sollte sich bewusst sein, dass er unter Umständen die Hypothek auf ein Haus nicht aufstocken kann, in welchem der medizinische Gebrauch von Marihuana geduldet wird, da Kreditinstitute in der Regel an die restriktiven Bundesgesetze gebunden sind.

Es kann ihm auch passieren, dass er Versicherungen auf das Gebäude zwar problemlos abschließen kann, im Schadensfall aber leer ausgeht, wenn sich der Versicherer mit Berufung auf das Bundesrecht und seine AGB weigert, zu bezahlen.

Treu und Glauben: Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass sich kein Hausbewohner durch den (medizinischen) Cannabiskonsum eines Mitbewohners gestört fühlt.

Da Marihuana bundesweit illegal ist, ist man im Übrigen auch nicht verpflichtet, Menschen aufzunehmen, die medizinisches Cannabis konsumieren, obwohl sie nach andern Bestimmungen (ADA– Americans with Disabilities Act, FHAA– Fair Housing regulations) unter Umständen ein Recht darauf hätten.

Welche Grundstücke eignen sich denn am besten für den Cannabisanbau?

Merriam: Das ist von Staat zu Staat ganz unterschiedlich. In Connecticut darf man Gras zum Beispiel überhaupt nur innerhalb von Gebäuden anbauen!

Könnte man dazu nicht alte, leerstehende Lagerhallen nutzen?

Merriam: Ja, aber dazu bedarf es einiger Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Heizung

  • Elektrische Installation

  • Verrohrung

  • zusätzliche Lüftungsöffnungen

  • Abfluss, Befestigungsmöglichkeiten an Boden, Decke und Wänden sowie bei den Fenstern u.a. für Beleuchtungskörper und Gebäudesicherung

Diese recht weitreichenden Ein- und Umbauten können durchaus auch negative Auswirkungen haben. Jedenfalls muss man bei einer eventuellen Nachnutzung mit erheblichen Kosten für den Rückbau rechnen.

(Anm. d. Red.: In Denver, Colorado, werden mittlerweile alte Lagerhallen für den Anbau verwendet, und auf Grund der getätigten Investitionen und der Nutzbarkeit erfahren diese Immobilien wieder eine Wertsteigerung.)

Aus dem Englischen übersetzt von Lukas Drechsel-Burkhard.

18.05.2024

Artikel

Bauherrenmodell – Trends und veränderte Ansprüche der Investoren

Das Bauherrenmodell bleibt weiterhin gefragt, allerdings zeigen sich Veränderungen bei den Ansprüche der Investorinnen und Investoren. Anbieter wie die IFA AG reagieren darauf, wie Vorstand Gunther Hingsammer im Interview erklärt.

16.05.2024

Artikel

Energiegemeinschaften bei PV Anlagen

Energiegemeinschaften bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die es ihnen ermöglichen, ein effizientes und nachhaltiges Energiesystem zu schaffen. Diese Vorteile lassen sich in drei Säulen einteilen: Synergieeffekte, smarte Finanzierungen sowie wirtschaftliche und soziale Förderungen. Beginnen wir mit den Synergieeffekten, die durch Energiegemeinschaften entstehen.

21.05.2024 15:00

Pressemeldung

ÖSW feiert Dachgleiche für THE BERRES

Im zukunftsweisenden Stadtentwicklungsgebiet Berresgasse realisiert der ÖSW Konzern gemeinsam mit dem Projektpartner SCHWARZATAL bis Mitte kommenden Jahres insgesamt 308 geförderte bzw. supergeförderte SMART-Wohnungen. Am Dienstag, 14.05.2024, wurde die Dachgleiche gefeiert.

Geschrieben von:

Chefredakteur bei

Immobilien Redaktion
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    10.09.2015
  • um:
    16:31
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe:
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Ausland

Artikel:332

 Es ist wesentlich, einen Blick über den eigenen Tellerrand zu werfen. Speziell nach Deutschland, wo zahlreiche österreichische Immobilienunternehmen engagiert sind.
In Artikeln und Interviews mit CEOs von Immobilienunternehmen bringen wir einen umfassenden Marktüberblick, der die aktuelle Immobiliensituation in Deutschland widerspiegelt.
Wir informieren aber nicht nur über die Geschehnisse bei unseren direkten nördlichen Nachbarn, sondern erfassen auch andere Trends in Europa und weltweit. 

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 20/2024

Wir Gratulieren EHL Immobilien Gruppe zu erreichten 40 Punkten!

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe-, Investment-, und Wohnimmobilien spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Hiring Profil News

Platz 2

Enteco Concept GmbH

Burggasse 104, 1070 Wien

Enteco ist eine Immobilien-Marketingagentur aus Wien mit Schwerpunkt Digital Marketing. Wir beschäftigen uns mit der Digitalisierung der Immobilienbranche.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

NOE Immobilien Development GmbH

Rennbahnstraße 2, 3100 Sankt Pölten

Die NID (NOE Immobilien Development GmbH) ist ein Immobilienentwickler mit Tätigkeitsschwerpunkt in Niederösterreich und Wien. Mit einem Projektvolumen von über 300 Mio. Euro ist die NID eines der größeren Entwicklungsunternehmen auf dem ostösterreichischen Markt. Projektentwicklungen der NID sind geprägt durch abgestimmte Architektur, nachhaltige Denkweise und Einbeziehung aller Stakeholder – mit dem Ziel, ein gutes Angebot an qualitativen, hochwertigen Wohnungen mit attraktivem Preisniveau für alle Kunden zu erzielen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News