Corona: Wenn Eltern auf die Kinder aufpassen müssen – aus arbeitsrechtlicher Sicht

Was bei Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen (§ 8 Abs. 3 Angestelltengesetz bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB) zu beachten ist

Nach dem Regierungsbeschluss, Universitäten und Fachhochschulen zu schließen und größere Veranstaltungen (Indoor mit mehr als 100 Besuchern, Freiluft-Events mit mehr als 500 Besuchern) zu verbieten, gelten nun auch für Schüler unter 14 Jahren besondere Regelungen, nämlich die Aufhebung der Schulpflicht. Ab Mittwoch nächster Woche sollen Unterstufen- und Volksschüler zu Hause bleiben, sofern dies möglich ist. In den Schulen soll aber ersatzweise eine Betreuung in kleineren Gruppen, allerdings ohne Unterricht, angeboten werden. Dort, wo solche Betreuungsmöglichkeiten aus organisatorischen Gründen nicht vorhanden sind (z.B. komplette Schulsperre wegen konkreter Coronafälle) und auch andere zumutbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen, können sich die Eltern auf arbeitsrechtliche Ansprüche berufen.

Das sagt das Arbeitsrecht

Was gilt arbeitsrechtlich, wenn Eltern vor dem Problem stehen, keine Betreuung für ihr Kind zu haben? Arbeitsrechtlich gesehen ist dies nach herrschender Rechtsansicht ein Anwendungsfall einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen (§ 8 Abs. 3 Angestelltengesetz bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB). Betroffene Arbeitnehmer/innen haben daher Anspruch auf bezahlte Freistellung bis zu einer Woche, wenn andere zumutbare Alternativen (z.B. Betreuung des Kindes durch andere Angehörige wie etwa den nicht erwerbstätigen anderen Elternteil, ältere Geschwister oder die oben erwähnte Betreuung in Kleingruppen durch die Schule) trotz aller Bemühungen nicht zur Verfügung stehen. Als nicht zumutbar gilt, das Kind von Personen beaufsichtigen zu lassen, die es nicht kennt. „Allerdings, aus Arbeitgebersicht ist es natürlich schwer, diesbezügliche Angaben des Mitarbeiters zu überprüfen“, erklären die beiden Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung www.vorlagenportal.at, Mag. Rainer Kraft und Birgit Kronberger, MBA. „Sollten Schulen und Kindergärten für länger als eine Woche geschlossen werden, so bleiben den betroffenen Eltern für den über eine Woche hinausgehenden Zeitraum, sofern bis dahin keine zumutbare Betreuungsalternative gefunden wird, lediglich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Vereinbarung von Urlaubskonsum, Zeitausgleich, unbezahltem Urlaub etc.“ 

17.09.2025

Zwischen Bewegung und Hoffnung

Investments in Gewerbeimmobilien erfolgen derzeit nur zögerlich. Ein Blick auf den Markt.

16.09.2025

Zukunftswerkstatt Wien 2030: Gemeinsam die Stadtentwicklung neu denken

Die aktuellen Herausforderungen in der Immobilienbranche und im Einzelhandel erfordern innovative Lösungsansätze und vorausschauendes Denken. In diesem Kontext veranstalten RegioPlan und RegioData am 24. September 2025 den Workshop „Wien 2030", der sich mit den Zukunftsperspektiven der Wiener Stadt- und Immobilienlandschaft auseinandersetzt.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    16.03.2020
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 37/2025

Wir Gratulieren teamneunzehn-Gruppe zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

Immobilienrendite AG

Hollandstraße 14, 1020 Wien

Die Immobilienrendite AG sucht unterbewertete Immobilien, um mit kreativen Lösungen neuen Nutzen für Mieter, Investoren, Banken und Käufer zu schaffen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

Otto Immobilien GmbH

Riemergasse 8, 1010 Wien

Seit mehr als 65 Jahren begleiten wir unsere Kund:innen – oft über mehrere Generationen – mit Erfahrung, Engagement und Leidenschaft für unser Handwerk. Heute zählen wir mit unseren Expert:innen und der Partnerschaft mit Knight Frank zu den großen unabhängigen Berater:innen für Vermarktung, Verwaltung und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – national und international.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News