--}}
 

Wiener Bauordnung 2018: Schnellschuss-Teilbeschluss der Novelle

Am 28.06.2018 wurden im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ Teile der für Herbst geplanten Novelle der Wiener Bauordnung vorgezogen, die nach der Kundmachung im Landesgesetzblatt am Freitag bereits in Kraft sind.

Obwohl sich der Gesetzesentwurf noch nicht einmal in der öffentlichen Begutachtung befindet – also der Allgemeinheit im Wortlaut bis dato unbekannt ist – wurden mit dem Beschluss heikle, folgenreiche Punkte durchgepeitscht und damit dem öffentlichen Diskurs entzogen. Ein Vorgehen, dass aus demokratiepolitischer Sicht äußerst fragwürdig ist und eigentlich mit den von SPÖ und Grünen selbst so hoch gehaltenen demokratischen Grundwerten nur schwer in Einklang zu bringen ist.

Aufregung und Diskussionen in der Immobilienbranche

Bereits bei der medialen Präsentation der Eckpunkte der Novelle hatte der „Deutlich verbesserte Schutz für Gebäude mit Baujahr vor 1.1.1945“ für Aufregung und Diskussionen in der Immobilienbranche geführt. Denn die Novelle sieht neben der de-facto-Abschaffung der technischen Abbruchreife vor, dass auch einzelne Gebäude als Schutzzone ausgewiesen werden können. Weiters soll vor Beginn des Abbruchs eines vor 1945 errichteten Gebäudes eine Bestätigung von der MA 19 vorgelegt werden müssen, dass kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht – andernfalls ist für den Abbruch eine Bewilligung zu erwirken. Die Frage wird sein, nach welchen Prämissen die MA 19 sodann (k)ein öffentliches Interesse attestieren wird, der Willkür sind damit wohl Tür und Tor geöffnet. Nur wenn eine Erhaltung nachweislich wirtschaftlich unzumutbar ist, wäre eine Abbruchbewilligung zu erlangen – man darf sich schon auf aufwendige Gutachten freuen.

Durch Bauordnungsnovelle weitere Verfahrensschritte

Mit diesem Teilbeschluss wurden auch gleich mehrere Ziele und Schwerpunkte der Novelle konterkariert. Denn, entgegen der Ankündigung, dass mit der Bauordnungsnovelle eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung erreicht werden soll, werden nun erst recht weitere Verfahrensschritte eingeführt, die zu mehr Aufwand und Kosten führen und sich auch im Kaufpreis oder im Mietzins erhöhend auswirken werden. Alleine, dass die MA 19 einen möglichen Erhalt zu begutachten und zu begründen hat, wird viel Zeit in Anspruch nehmen, durch etwaige Beeinspruchungen beim Landesverwaltungsgericht ist mit langer Verfahrensdauer zu rechen.

Untergraben der Rechtssicherheit

Einmal mehr wird auf Kosten der Immobilienwirtschaft die Rechtssicherheit untergraben, denn auch schon begonnene Abbruchvorhaben können und wurden auch gestoppt. So werden bereits lange vorbereitete Projekte von Investoren, die den in Wien dringend nötigen Wohnungsbedarf schaffen, vereitelt oder verkompliziert. Geschweige denn, dass neue Investoren damit angelockt werden. Dem Wirtschaftsstandort Wien wurde damit ein Bärendienst erwiesen.

02.08.2025

Gebäude mit Kunstwert – 2.Teil

Sie stechen aus der Uniformität der architektonischen Landschaft hervor. Sie tragen die Handschrift ihrer Kreatoren, der Architekten, und oftmals preisen sie diese im Stillen. Es sind keine 08/15-Bauten, sondern Gebäude mit Kunstwert. Allerdings stießen einige der Wiener Architekturjuwele bei ihrer Errichtung nicht nur auf Begeisterung. Heute allerdings sind wir stolz auf manche Gebäude, die uns damals nicht so zugesagt haben.

31.07.2025

Gebäude mit Kunstwert – 1.Teil

Sie stechen aus der Uniformität der architektonischen Landschaft hervor. Sie tragen die Handschrift ihrer Kreatoren, der Architekten, und oftmals preisen sie diese im Stillen. Es sind keine 08/15-Bauten, sondern Gebäude mit Kunstwert. Allerdings stießen einige der Wiener Architekturjuwele bei ihrer Errichtung nicht nur auf Begeisterung. Heute allerdings sind wir stolz auf manche Gebäude, die uns damals nicht so zugesagt haben.

29.07.2025

Weiter gedacht … die Wohnungsnot wird Realität

Lange genug wurde gewarnt, und lange genug wurde zugewartet. Spätestens Mitte 2026 wird sich das Problem nicht mehr leugnen lassen.

Geschrieben von:

Geschäftsführer bei

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    11.07.2018
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 30/2025

Wir Gratulieren EHL Immobilien Gruppe zu erreichten 40 Punkten!

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Investment spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Platz 3