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Nationalratswahl 2019: Norbert Hofer, Spitzenkandidat der FPÖ und seine Antworten zu den Immobilienfragen des ÖHGB

Österreich wählt am 29.September ein neues Parlament. Der ÖHGB hat die wahlwerbenden Parteien rund um das Thema Immobilien befragt. Die Antworten der heimischen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten finden Sie in dieser Woche auf der Immobilien-Redaktion.

Sind Sie dafür, das aktuelle Mietrecht zu liberalisieren oder vertreten Sie die Ansicht, dass mehr Regulierungen vorgenommen werden sollen?

Hofer: Wohnen ist ein Grundbedürfnis und bedarf daher ausgewogener Regelungen.

Auch im Bereich des Mietrechtsgesetzes ist für uns Freiheitliche klar, dass der Markt nicht selig macht. Wir brauchen neben mehr Angebot auch eine massive Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG. Hier können wir uns vorstellen, diesen auch an den ökologischen Fußabdruck von Wohnungen zu koppeln. Vereinfacht gesagt: Je höher der Energieverbrauch einer Wohnung, desto niedriger die zulässige Miete. Das wäre auch ein Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit.

Wie beurteilen Sie die soziale Treffsicherheit im sozialen Wohnbau? Orten Sie hier Handlungsbedarf?

Hofer: Österreich muss dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch für sozial Schwächere leistbar bleibt bzw. in Ballungsräumen wieder verstärkt leistbar wird.

Hier haben wir klare Positionen: Im Bereich der Wohnbaugenossenschaften haben wir Freiheitliche im Zuge der aktuell beschlossenen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes einen wirksamen Österreicher-Bonus verankert. Dadurch stellen wir sicher, dass Österreicher endlich fairen Zugang zu mehr als 600.000 günstigen Genossenschaftswohnungen erhalten. Gleichzeitig wird dadurch Parallelkulturen im gemeinnützigen Wohnbau entgegengetreten: Wer als Nicht-Österreicher eine Genossenschaftswohnung möchte, muss seine Integrationsleistung nachweisen.

Es ist darauf zu achten, dass immer an den richtigen Schrauben gedreht wird, um den richtigen Mix aus Subjekt- und Objektförderung herzustellen.

Bedarf es nach Ihrem Dafürhalten der Normierung steuerlicher Anreize, um Investitionen in den Gebäudebestand und in die Entwicklung von Immobilien auszulösen? Wenn ja, welche Instrumente erscheinen Ihnen dazu sinnvoll?

Hofer: Wir halten eine Kombination aus steuerlichen Anreizen, Förderungen und weiteren entsprechenden rechtlichen Regelungen (z.B. bezüglich moderner Bautechniken) für sinnvoll, um Investitionen auszulösen und zu erleichtern.

So ist beispielsweise eine zügige thermische Sanierung des österreichischen Wohnhausbestandes im Interesse der Menschen in unserem Land, dient der Umwelt sowie der gesamten Volkswirtschaft. Ein zentrales Mittel im Bereich der thermischen Sanierung stellt die Wohnbauförderung dar. Neu zu errichtende Häuser und Gebäude müssen einem über den gesamten Lebenszyklus kostenoptimalen Energiestandard entsprechen. Standards, deren Werte nur unter besonderen Bedingungen erreicht werden, konterkarieren den sozialen Gedanken der Wohnbauförderung. Leistbarkeit und Ökologie sollen sich zum gegenseitigen Vorteil ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Staat sollte insofern auf den stärkeren Einsatz moderner Bautechniken Einfluss nehmen, als es zu einer deutlichen Verschiebung der Förderschwerpunkte hin zu Niedrigenergiehäusern kommen muss. Die energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken.

Die Sanierung von Häusern und Wohnungen führt zu niedrigeren Betriebskosten und stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung Energieautonomie dar. Sanierungsmaßnahmen müssen auch für Hauseigentümer attraktiv sein, damit die entsprechenden Investitionen getätigt werden. Ein entsprechendes Bonus-Malus-System für Vermieter wäre zweckmäßig. Die Mieten für nicht sanierte Gebäude wären zu senken und für sanierte Gebäude zu erhöhen. Mieter und Vermieter wären die Profiteure dieses Anreizsystems. Investoren könnten ertragreich arbeiten und Mieter würden auf Seiten der Energiekosten entlastet, wodurch die Wohnkosten sinken. Gleichzeitig könnte ohne die Inanspruchnahme zusätzlicher öffentlicher Mittel der Hausbestand saniert werden.

Mit 1.1.2016 wurden die steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Wohnraumsanierung abgeschafft. Dies ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht zu kritisieren, da dadurch wichtige wirtschaftliche Impulse verloren gegangen sind und daher abzulehnen.

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  • Erschienen am:
    18.09.2019
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